Betreuung und Entlastung

WIR UNTERSTÜTZEN PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Urlaubs- und Verhinderungspflege – wir übernehmen Aufgaben von pflegenden Angehörigen

Wir entlasten pflegende Angehörige, wenn sie eine Auszeit benötigen. Auch wenn pflegende Angehörige plötzlich krank werden, können wir einspringen und die Versorgung der Pflegebedürftigen vorübergehend übernehmen.
Haben wir bereits länger als sechs Monate die häusliche Pflege übernommen, können Sie uns für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt (§ 39 SGB XI). Die Kosten werden von den Pflegekassen für eine Dauer von bis zu 42 Tagen jährlich bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 Euro übernommen.
Ob Sie unsere Hilfe regelmäßig für einige Stunden oder für einen längeren Zeitraum hintereinander nutzen, bleibt Ihnen überlassen.
Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten der Urlaubs- und Verhinderungspflege – als Ihr Pflegedienst in Kamen sind wir gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter Tel. 02307 288750.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Jeder Pflegebedürftige, der mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft wurde, hat einen Anspruch auf einheitlich 125 Euro monatlich für Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI). Diese Leistung ist an die tatsächliche Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen gebunden und wird unabhängig einer Pflegestufe erbracht.
Wir betreuen den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung – stundenweise, regelmäßig oder auch nur ab und zu – ganz nach den Wünschen unserer Kunden und Ihrer Angehörigen. Ebenfalls entlasten wir Sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Fragen Sie uns nach zusätzlichen Betreuungsleistungen – wir leisten mehr. Rufen Sie uns an unter Tel. 02307 288750 und wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Betreuungsleistungen wir für Sie erbringen können.